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Insolvenzsachen

Das Amtsgericht Bückeburg ist das für den gesamten Landgerichtsbezirk Bückeburg zuständige Insolvenzgericht.

Das Insolvenzgericht ist zu erreichen unter:

Amtsgericht Bückeburg
-Insolvenzgericht-
Herminenstraße 30
31675 Bückeburg

Tel.: 05722/290-0
Fax: 05722/290-279


Eine Information zum Insolvenzrecht.

Das seit 1999 geltende und mehrfach angepasste Insolvenzrecht gilt für alle Unternehmen mit Sitz oder Vermögen in Deutschland, sowie Privatpersonen mit inländischem Wohnsitz. Ziel des Verfahrens ist einerseits die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger, aber auch die Sanierung von Unternehmen und die Befreiung natürlicher Personen von ihren Verbindlichkeiten.

Dazu bietet das Regelverfahren insbesondere für Unternehmen unterschiedliche Möglichkeiten wie Sanierung und Fortführung des Unternehmens, ggf. durch Aufstellung eines Insolvenzplanes als Übereinkunft der Beteiligten, bis zur vollständigen Verwertung (Liquidation) des Schuldnervermögens zur gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger. Über diese Alternativen entscheiden letztlich die Gläubiger in der Gläubigerversammlung (Berichtstermin).

Aber auch die Stellung des Schuldners ist an die wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst worden: so kann er unter er Aufsicht eines Sachwalters verwaltungs- und verfügungsbefugt bleiben (sogen. Eigenverwaltung) und als natürliche Person nach Durchführung eines Verbraucher-/ Insolvenzverfahrens von seinen restlichen Schulden befreit werden, wenn er trotz redlichen Bemühens seine Verbindlichkeiten nicht begleichen kann (Restschuldbefreiung).

Daneben gibt es weitere Verfahrensarten, etwa die Nachlassinsolvenz.

Tätig wird ausschließlich das Amtsgericht, und zwar das örtlich zuständige Insolvenzgericht, in dessen Bezirk das Unternehmen den Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsO) bzw. der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13 – 19 ZPO) hat.

Voraussetzung für die Durchführung des Verfahrens ist ein schriftlicher Antrag, der von Gläubigern und Schuldnern gestellt werden kann. Antragsformulare für den Eigenantrag finden Sie auf dieser Homepage. Für Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein amtliches Formular vorgeschrieben; dieses Verfahren mit dem Hauptziel der Restschuldbefreiung setzt jedoch einen vorherigen Versuch einer Einigung mit den Gläubigern voraus, der von Schuldnerberatungs-stellen oder Mitgliedern der rechtsberatenden Berufe bescheinigt werden muss. Zulässigkeitsvoraussetzung für alle Eigenantragsverfahren ist die Einreichung eines Gläubigerverzeichnisses mit Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit.



Zu den Insolvenzbekanntmachungen

Die Formulare für Insolvenzanträge finden Sie hier.

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