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Datenschutzerklärung Insolvenzverfahren

Wie die niedersächsische Justiz Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet
- Insolvenzverfahren -
(Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung)

Die niedersächsische Justiz verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in gesetzlich geregel-ten Verfahren. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Bei der Erhebung, Spei-cherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitungen genügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,

- an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz
wenden können,

- auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,

- wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und

- welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber der Justiz haben.

Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet in der jeweils gelten-den Fassung abrufen unter:

http://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht), http://www.nds-voris.de(Lan-desrecht Niedersachsen) und http://eur-lex.europa.eu/ (Recht der Europäischen Union).

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wen-den?

Die verantwortliche Stelle:
Amtsgericht Bückeburg
Der Direktor
agbbg-Poststelle@justiz.niedersachsen.de

Gegenüber der verantwortlichen Stelle können Sie sämtliche Ihrer - insbesondere unter Punkt 10. und 11. beschriebenen - Rechte geltend machen.


2. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir und aus welcher Quelle stam-men diese?

Die Justiz verarbeitet alle personenbezogenen Daten, die entweder im Antragsverfahren oder im Wege des Amtsermittlungsgrundsatzes von Ihnen oder von Dritten (z.B. Rechts-anwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren, Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwaltern, Schuldnerberatungsstellen, Kreditinstituten, sonstigen Personen, Be-hörden etc.) mitgeteilt werden. Zudem werden personenbezogene Daten, die aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Schuldnerverzeichnissen, Grundbüchern, Handels- und Ver-einsregistern) zulässigerweise gewonnen oder von anderen Behörden/Institutionen über-mittelt werden, verarbeitet.
Datenkategorien personenbezogener Daten können z.B. sein:

  • Name, Firma oder sonstige Geschäftsbezeichnung, Beruf, früherer Name oder
    Geburtsname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum und -ort, Geburtsland
  • Staatsangehörigkeit
  • Legitimationsdaten (z.B. Ausweisdaten)
  • Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer, Faxnummer usw.)
  • Bankverbindungen
  • IT-Nutzungsdaten (z.B. Verbindungdaten, Log-Daten, Kennungen)

Darüber hinaus können - je nach Rechtsgebiet und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung - auch alle übrigen personenbezogenen Daten (sämtliche Informationen zu Ihrer persönlichen, beruflichen, familiären und finanziellen Situation) erfasst werden, sofern diese zur Bearbeitung des jeweiligen Vorgangs/Verfahrens notwendig sind.

3. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welcher Rechts-grundlage?

Die Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

Rechtsgrundlage der mit der Erfüllung der Aufgaben und Befugnisse der Justiz verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die einschlä-gigen Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnungen.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie zum Beispiel Gesundheitsdaten) werden von uns auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f) DSGVO verarbeitet, aber nur, soweit dies im Rahmen unserer rechtsprechenden und sonstigen justiziellen Tätigkeit erforderlich ist.

Daneben gelten die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnungen. Auch zu anderen als den genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten nur weiterverarbeitet, wenn es eine gesetzliche Grundlage für die jeweilige Datenverarbeitung gibt, beispielsweise zur Wahrnehmung der Aufgabe einer anderen Behörde.

Der Zweck der Datenverarbeitung ist an die jeweilige Rechtsprechungsaufgabe gebunden und ergibt sich aus der Verfahrensordnung, hier insbesondere aus der Insolvenzordnung und der Verordnung (EU) 2015/848.

4. Wer bekommt Ihre Daten (Empfängerinnen und Empfänger)?

Wir legen Ihre personenbezogenen Daten nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn Sie uns Ihre Einwilligung (Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a) i.V.m. Art. 7 DSGVO) erteilt haben.  

Als Empfängerinnen und Empfänger kommen dabei - je nach Sachgebiet und im Einzelfall - beispielsweise in Betracht:

Innerhalb der Justiz

Außerhalb der Justiz

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der nds. Justiz
    (Richterinnen und Richter,
    Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger,
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Serviceeinheiten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher etc.)

  • Andere Gerichte, Staatsanwalt-schaften, Vollzugsbehörden

  • IT-Personal des Zentralen IT-Betriebs der nds. Justiz


  • Verfahrensbeteiligte (Parteien, Pro-zessbevollmächtigte,
    Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter, Treuhänderinnen und Treuhänder, Schuldnerberaterinnen
    und Schulderberater,
    Zeuginnen und Zeugen,
    Sachverständige,
    Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Gutachterinnen und Gutachter, Gläubigerinnen und Gläubiger, Debitorinnen und Debitoren etc.)

  • Nds. Landesamt für Bezüge und Ver-sorgung (Zentrale Vollstreckungsstelle)

  • Andere Behörden:  Bundesbehörden  Ausländer-und Sicherheits-behörden (Polizei)

  • Nds. Landesarchiv  Öffentliche Stellen und Institutionen (Kommunen, Agenturen für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung Bund, Finanzämter etc.)

  • Kreditinstitute/Banken

  • IT. Niedersachsen, sonstige IT- Dienstleister 

  • Sonstige Personen, die nach der je-weiligen Verfahrensordnung akten-einsichts- oder auskunftsberechtigt sind





5. Insolvenzbekanntmachungen

Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren müssen nach § 9 der Insolvenzordnung im Inter-net auf der Seite www.insolvenzbekanntmachungen.deerfolgen. Die Veröffentlichungen sind dort nach Maßgabe der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenz-verfahren im Internet (InsoBekV) v. 12. Februar 2002, BGBl. I, S. 677, zugänglich und ab-rufbar. Die Veröffentlichungen werden unter Einhaltung der Fristen nach § 3 InsoBekV im Internet gelöscht.

Die Gerichte sind nicht verantwortlich für die Verarbeitung von Insolvenzdaten aus dem In-solvenzportal durch Dritte (z.B. Auskunfteien). Sofern diese Daten verarbeiten, sind sie selbst „Verantwortliche“ im Sinne der DSGVO.


6. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Werden personenbezogene Daten an ein Drittland (Länder außerhalb der EU bzw. des Eu-ropäischen Wirtschaftsraumes) oder eine internationale Organisation übermittelt, haben Sie das Recht, über die dortigen Empfänger sowie die Grundlage der Übermittlung (Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses nach Artikel 45 DSGVO; Vorhandensein geeigne-ter Garantien nach Artikel 46 DSGVO oder in Sonderfällen nach Artikel 49 DSGVO) unterrichtet zu werden.


7. Wie lange werden Ihre Daten aufbewahrt?

Für die Aufbewahrung der Verfahrensdaten der Justiz (sämtliche Bestandteile oder Anla-gen der Papierakte) gelten - je nach Sach- und Rechtsgebiet - die Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit (kurz: Aufbewah-rungsbestimmungen). Diese Bestimmungen gelten grundsätzlich auch für die elektronische Speicherung von Verfahrensdaten.

Für das Insolvenzverfahren gilt eine Aufbewahrungsfrist von 2 bis zu 30 Jahren.

Für das Insolvenzportal gelten die Löschungsfristen nach § 3 InsoBekV


8. Sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen?

Grundsätzlich müssen Sie nur die Daten bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Durch-führung des Verfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir nach anderen Ge-setzen verpflichtet sind.

Besteht nach der maßgeblichen Rechtsgrundlage eine Pflicht zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten, richten sich die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht danach.


9. Inwieweit findet eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich „Profi-ling“ statt?

Zur Wahrnehmung unserer gesetzlichen Aufgaben nutzen wir (grundsätzlich) keine Verfah-ren einer vollautomatisierten Entscheidungsfindung.

Zu einer Form der automatisierten Verarbeitung zählt auch das sog. Profiling, das bestimmte personenbezogene Daten (z.B. bezüglich Arbeitsleistung, Gesundheit, Verhalten) auswertet, analysiert oder vorhersagt. In der Justiz findet kein Profiling statt.


10. Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Daten-schutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber uns – der unter Ziffer 1. benannten verantwortlichen Stelle – geltend machen können:

  • Recht auf Auskunft:
    Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob wir von
    Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf
    weitere Informationen (z.B. Verarbeitungszwecke, Herkunft, Empfänger, Dauer der
    Datenspeicherung etc.).

  • Recht auf Berichtigung:
    Bei Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit der personen-
    bezogenen Daten haben Sie das Recht, die Berichtigung bzw. Vervollständigung zu
    verlangen.

  • Recht auf Löschung:
    Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen, insbesondere
    dann, wenn diese zu dem Zweck, zu dem sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet
    wurden, nicht mehr erforderlich sind oder Sie die dazu erteilte Einwilligung widerrufen
    haben. Für die Veröffentlichung der Daten auf dem Insolvenzportal im Internet gelten
    die oben dargestellten Löschungsfristen nach der InsoBekV. Vor Ablauf dieser Fristen
    besteht kein Anspruch auf Löschung.

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
    In bestimmten Fällen haben Sie die Möglichkeit, die Einschränkung der Verarbeitung
    zu verlangen, z.B. wenn wir Ihre Daten nicht mehr länger, Sie diese jedoch zur
    Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen noch benötigen oder Sie
    Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben und nicht feststeht, ob die
    berechtigten Gründe des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung gegenüber Ihren
    Interessen überwiegen.

  • Widerruf der Einwilligung:
    Grundsätzlich erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten in gerichtlichen Verfahren aufgrund
    des hoheitlichen Auftrags der Gerichte nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO, § 3
    BDSG. Einer Einwilligung zu dieser Verarbeitung bedarf es nicht. Wenn darüber
    hinaus in besonderen Fällen eine Datenverarbeitung aufgrund Einwilligung erfolgt und
    Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen
    Daten gegeben haben, können Sie die Einwilligung jederzeit widerrufen.
    Der Widerruf wirkt dabei erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf
    erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

Die vorgenannten Rechte stehen in einem Verfahren unter dem Vorbehalt der jeweils gel-tenden Rechtsgrundlage, insbesondere der Verfahrensordnungen, die zur Sicherung einer sachgerechten Verfahrensdurchführung und im Interesse der Verfahrensbeteiligten be-sondere Regelungen und Einschränkungen vorsehen können. Die verantwortliche Stelle stellt Ihnen auf Antrag eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung.

11. Ihr Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO

Sie haben grundsätzlich ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen eine an sich recht-mäßige Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Sobald Sie Widerspruch eingelegt haben, dürfen wir Ihre Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, es liegen zwingende schutzwürdige Gründe vor. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung anhalten, beispielsweise gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder andere besondere gesetzliche Regelungen.

Der Widerspruch ist an die unter Ziffer 1. benannte verantwortliche Stelle zu richten.


12. Ihr Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Gerichte unterliegen für die im Rahmen ihrer rechtsprechenden Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen nicht der Zuständigkeit einer Aufsichtsbehörde, insoweit besteht kein Recht auf Beschwerde. Es ist Ihnen aber unbenommen, Ihre Interessen mittels Einreichung einer Klage weiter zu verfolgen.

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