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Umstellung auf die E-Akte

Umstellung auf die E-Akte

Ab dem 1. Januar 2026 wird die Umstellung auf die elektronische Akte für alle Gerichte gesetzlich verpflichtend. Diese Veränderung führt in den kommenden Monaten zu umfangreichen organisatorischen Anpassungen in den Gerichten. Ziel aller Gerichte ist es, die Umstellungen so reibungslos wie möglich zu gestalten und Verzögerungen in der Bearbeitung von Verfahren zu minimieren. Besonders an den Tagen, an denen die Umstellungen in den einzelnen Abteilungen vorgenommen werden, und in den unmittelbar darauffolgenden Wochen sind jedoch vorübergehende Beeinträchtigungen zu erwarten. Die Bearbeitung eiliger Angelegenheiten wird aber jederzeit gewährleistet sein.

Die Umstellung auf die elektronische Akte ist bereits in mehreren Abteilungen der Gerichte umgesetzt worden. Seit dem vergangenen Jahr sind die Zivilabteilungen vollständig auf die elektronische Akte umgestellt. Auch viele Grundbuchabteilungen arbeiten bereits mit der elektronischen Grundakte. Die Umstellung der Insolvenzgerichte wird im März 2025 abgeschlossen sein.

Bis Ende dieses Jahres stehen nun die restlichen Abteilungen an. Betroffen sind dabei die Familien-, Betreuungs-, Nachlass- und Vollstreckungsgerichte sowie die Strafabteilungen. Die Planung für die Umstellung sieht wie folgt aus:

Familiengerichte: Der Zeitplan für die Familienabteilungen steht bereits fest. Bis Mai 2025 werden alle Amtsgerichte im OLG-Bezirk Celle auf die elektronische Akte umgestellt sein.

Weitere Rechtsgebiete: Die Umstellung in den übrigen Rechtsgebieten soll schrittweise im Laufe des Jahres erfolgen. Strafsachen werden derzeit pilotweise im Landgerichtsbezirk Bückeburg umgestellt. Ab Juni 2025 wird die Umstellung voraussichtlich auf weitere Bezirke ausgeweitet. Die übrigen Rechtsgebiete bei den Amtsgerichten sollen frühestens ab Juni 2025 umgestellt werden.

Stand: März 2025

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