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Allgemeine Zuständigkeiten

Das Amtsgericht Bückeburg nimmt als Organ der Rechtsprechung zahlreiche Aufgaben wahr. Neben der Rechtsprechung in Strafsachen und zivilrechtlichen Streitigkeiten, werden vor allem bei den Amtsgerichten in der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit vielfältige Aufgaben wahrgenommen.


Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in der Zivilgerichtsbarkeit

Damit alle Menschen unabhängig von ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die gleichen Chancen haben, ihre Rechte wahrzunehmen, gibt es die Beratungshilfe und die Prozesskostenhilfe.

Diese staatlichen Leistungen bieten denen, die rechtliche Beratung oder einen Gerichtsprozess nicht selbst bezahlen können, finanzielle Unterstützung. So können auch bedürftige Menschen Rechtsberatung erhalten.

Bevor es zum Gerichtsprozess kommt, kann Beratungshilfe gewährt werden.

Im Gerichtsverfahren gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe.

Weitere Informationen zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe finden Sie im Landesjustizportal.


Zivilsachen

Das Amtsgericht entscheidet über alle privatrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert von 5.000,00 EUR sowie über Wohnraumstreitigkeiten.
Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Landesjustizportal.


Rechtsantragstelle

Die Aufgabe der Rechtsantragstelle besteht darin, Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle Sie nicht rechtlich beraten darf! Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Landesjustizportal.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Infopoint helfen Ihnen gerne weiter.

Montag bis Freitag unterstützen wir Sie in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr bei der Aufnahme gerichtlicher Erklärungen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich wird aber empfohlen.

Bitte planen Sie ggf. Wartezeit ein und bringen Sie alle Unterlagen mit, die nach Ihrer Einschätzung für Ihr Anliegen von Bedeutung sein könnten.


Insolvenzgericht

Für die Bezirke der Amtsgericht Bückeburg, Stadthagen und Rinteln Amtsgericht Bückeburg zentral für Insolvenzangelegenheiten zuständig.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Insolvenzgerichts sowie allgemein zur Insolvenz finden Sie im Landesjustizportal.


Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werden diese dann durch das Gericht eröffnet.

Die Beurkundung eines Erbscheinantrages oder einer Ausschlagungserklärung kann ebenfalls im Nachlassgericht erfolgen.

Zur Aufnahme einer Erbausschlagungserklärung, Beantragung eines Erbscheins, Hinterlegung eines Testaments und / oder Rückgabe eines im Amtsgericht Bückeburg verwahrten Testaments oder Erbvertrages wird zur Vermeidung langer Wartezeiten um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der in dem Telefonverzeichnis angegebenen Telefonnummern gebeten. Hier gelangen Sie zum Telefonverzeichnis.


Alternativ liegen für die Hinterlegung von Testamenten auch Antragsformulare im Eingangsbereich des Amtsgerichts aus. Die ausgefüllten Anträge können sodann – ohne Terminvereinbarung – zusammen mit dem Testament und einer Kopie der Geburtsurkunde(n) entweder per Post an das Amtsgericht Bückeburg geschickt oder direkt am Info-Point persönlich abgegeben werden.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Nachlassgerichts, zum Erbrecht sowie entsprechende Formulare finden Sie im Landesjustizportal.

Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckungsabteilung hilft bei der Durchsetzung von festgestellten Ansprüchen mittels staatlicher Gewalt. Zu den Aufgaben gehören u. a. der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Entscheidung von Vollstreckungsschutzanträgen, Versteigerung von Grundstücken.

Weitere Informationen zur Zwangsvollstreckung und zur Zwangsversteigerung finden Sie im Landesjustizportal.

In Niedersachsen wird das landesweite Schuldnerverzeichnis durch das Zentrale Vollstreckungsgericht Goslar geführt. Weitere Informationen zum Schuldnerverzeicnis und der Vermögensauskunft finden Sie auf der Seite des Zentralen Vollstreckungsgerichts Goslar.

Alle in Niedersachsen angesetzten Zwangsversteigerungstermine können Sie im ZVG-Portal einsehen.

Das Verkehrswertgutachten können Sie jedoch auch im ZVG-Portal einsehen.


Strafsachen

Das Amtsgericht entscheidet in Strafsachen der leichten bis mittelschweren Kriminalität sowie in Bußgeldverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Weiterhin werden bestimmte Entscheidungen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch das Amtsgericht getroffen.
Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Strafverfahren finden Sie im Landesjustizportal.

Betreuungssachen

Ein Volljähriger erhält einen rechtlichen Betreuer, wenn er auf Grund einer psychischen Krankheit oder auf Grund eine körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine eigenen Angelegenheiten nicht (mehr) besorgen kann, sei es ganz oder teilweise.
Weitere Informationen zu den Aufgaben und dem Verfahren finden Sie im Landesjustizportal.

Familiensachen

Das Amtsgericht Bückeburg entscheidet in Familiensachen, wie Ehescheidungen, Sorgerechtssachen, Gewaltschutzsachen und weiteres.

Weitere Informationen zu den Aufgaben und den Verfahren finden Sie im Landesjustizportal.

Grundbuchsachen

Das Amtsgericht Bückeburg führt die Grundakten für den Amtsgerichtsbezirk Bückeburg.

Weitere Informationen zu den Aufgaben und zu den Verfahren finden Sie im Landesjustizportal.

Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Grundbuchamtes sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr persönlich für Sie erreichbar.

Bitte beachten Sie, wenn Sie einen Grundbuchausdruck möchten, so fällt eine Pauschale von 10,00 € für einen einfachen Grundbuchausdruck an.

Ein amtlicher Grundbuchausdruck kostet 20,00 €



Hinweis zur Anforderung von Grundbuchausdrucken durch Internetdienstleister

Verschiedene Dienstleister bieten im Internet sogenannte „Online-Grundbuchauszüge“ an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Grundbuchämter. Für diese und weitere Dienstleistungen erheben die Anbieter regelmäßig überhöhte oder zusätzliche Gebühren.
In mehreren Fällen ist trotz Zahlung der Kosten kein Grundbuchausdruck übersandt worden. Oftmals sind die Anträge der Dienstleister unvollständig und werden durch das Grundbuchamt zurückgewiesen.



Mahnverfahren

Zentral zuständig für das Land Niedersachsen ist das Amtsgericht Uelzen - Zentrales Mahngericht - Rosenmauer 2 29525 Uelzen Tel.: 0581/88511 Fax: 0581/8851-282540

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