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Hinweise für Menschen mit Beeinträchtigungen

Hinweise für Menschen mit Beeinträchtigungen

Barrierefreiheit

Für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer steht vor dem Gebäude ein Parkplatz zur Verfügung.

Der mit einer Rampe ausgestattete und dadurch rollstuhlgerechte Haupteingang ist von diesem Parkplatz aus zu erreichen.


"Rampe rechts" Bildrechte: Amtsgericht Bückeburg

Nach vorheriger Absprache besteht zudem die Möglichkeit, im beschrankten Innenhof des Amtsgerichts zu parken.

Das Amtsgericht Bückeburg besteht aus drei, zum Teil mehrstöckigen Gebäudeteilen. Da lediglich das Erdgeschoss barrierefrei zu erreichen ist, befinden sich dort die Sitzungssäle, das Sprechzimmer der Gerichtsvollzieherinnen sowie eine barrierefreie Toilette. Ferner wurde ein barrierefreies Dienstzimmer im Erdgeschoss eingerichtet, das von allen Abteilungen des Gerichts genutzt wird (z.B. zur Antragsaufnahme, Anhörungen etc.).


Bestehen besondere Umstände, die darüber hinaus eine Hilfestellung durch Mitarbeiter/innen des Amtsgerichts erfordern, wird gebeten, rechtzeitig vor dem Termin telefonisch Kontakt aufzunehmen (05722 / 290-0).
Sie können auch Hilfe anfordern, wenn Sie bereits auf dem Parkplatz oder im Gebäude sind - sprechen Sie bitte bei Bedarf die Justizwachtmeister/innen an.

Zu den allgemeinen Hinweisen über die Barrierefreiheit gelangen Sie über das Justizportal Niedersachsen.


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